1. Anforderungen der Versicherungen
Klassischerweise verlangen diese Gesellschaften, dass Unternehmen rund um das Absichern des Betriebsgeländes auch Eigeninitiative zeigen. Denn sonst könnte es durchaus sein, dass - falls etwa ein Einbrüche verübt wird - die Versicherung ausschließlich einen Teil der Leistung ausbezahlt und als Grund anführt, dass das Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wäre. Dies vermeidet man, indem etwa die hochwertige Videoüberwachung für das Firmengelände installiert wird.
2. Vorbeugen statt Verhandeln
Das Motto "Vorbeugen statt Heilen" stammt ja eigentlich aus der Medizin - aber es trifft auch perfekt das Konzept der optimalen Sicherheit. Prävention stellt das A und O dar. Denn auch wenn Sie nach einem Einbruch oder einem Brand von den Versicherungen die vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten, dürfte Ihr Geschäftsbetrieb dennoch unerfreulich eingeschränkt sein. Außerdem bedeuten Einbrüche natürlich auch negative Schlagzeilen und manche Kunden könnten vermuten, dass es um die Sicherheitsstandards Ihres Unternehmens nicht gut bestellt sei. Dies vermeiden Sie durch den Einbau einer Videoüberwachung für das Firmengelände von SECTRA.
Diese Beispiele untermauern, dass das Einbauen einer hochwertigen und nach Bedarf ausgewählten Videoüberwachung für das Firmengelände auch einen echten Wettbewerbsvorteil unter der Konkurrenz darstellt. Wir von SECTRA beraten Sie kostenlos, wie Sie diesen Vorteil perfekt umsetzen.